Rheuma & Impfung 

 

Impfungen Bei Rheumapatienten 
 

Empfehlungen zur Impfung 

 

Patientinnen und Patienten mit entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein erhöhtes Infektionsrisiko. Dieses ergibt sich sowohl aus der Grunderkrankung als auch aus der notwendigen immunsuppressiven Therapie. Zudem können Infektionen eine Zunahme der Krankheitsaktivität auslösen.

Eine konsequente Infektionsprävention, insbesondere durch Impfungen, ist daher von besonderer Bedeutung. Die folgenden Empfehlungen basieren auf den Impfempfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO), die als medizinischer Standard gelten. Nationale und internationale rheumatologische Fachgesellschaften empfehlen Impfungen entsprechend den Vorgaben der jeweiligen nationalen Impfkommissionen.

Allgemeine Impfempfehlung

Bei Patientinnen und Patienten mit erworbener Immundefizienz, etwa infolge einer medikamentösen Immunsuppression, wird eine Überprüfung und gegebenenfalls Auffrischung der Grundimmunisierung empfohlen. Neben den allgemeinen Standardimpfungen, die für die Gesamtbevölkerung gelten, sind bei entzündlich-rheumatischen Systemerkrankungen aufgrund der eingesetzten Therapien zusätzliche Impfungen sinnvoll.

Eine notwendige immunsuppressive Therapie sollte durch Impfungen in der Regel nicht verzögert werden. Lebendimpfstoffe (z. B. Masern, Mumps, Röteln, Gelbfieber) sind unter immunsuppressiver Therapie – mit Ausnahme von Hydroxychloroquin und Sulfasalazin – kontraindiziert. Die hier empfohlenen Impfungen sind Totimpfstoffe, bei denen keine Vermehrung der Erreger nach der Impfung möglich ist.

Die Impfempfehlungen sind durch den Gemeinsamer Bundesausschuss umgesetzt und werden von den Krankenkassen übernommen.

Besonders wichtig ist die regelmäßige Überprüfung der Standardimpfungen, insbesondere der Tetanusimpfung (alle zehn Jahre) sowie einer einmaligen Auffrischung gegen Diphtherie und Pertussis.


Folgende Impfungen werden aufgrund der Immunsuppression empfohlen:

Folgende Impfungen werden aufgrund der Immunsuppression empfohlen:

Influenza
Jährliche Impfung empfohlen.

Pneumokokken
Ab dem 18. Lebensjahr Impfung mit einem 20-valenten Pneumokokkenimpfstoff.

  • bereits 13- + 23-valent geimpft: 20-valent nach 6 Jahren
  • bereits 13-valent geimpft: 20-valent nach 1 Jahr
  • bereits 23-valent geimpft: bei schwerer Immunsuppression nach 1 Jahr, sonst nach 6 Jahren
    Eine Auffrischung nach 20-valenter Impfung wird derzeit nicht empfohlen.

SARS-CoV-2
Einmal jährlich empfohlen, vorzugsweise im Herbst gemeinsam mit der Influenza-Impfung. Nach kürzlich durchgemachter Infektion kann in der Regel auf eine Impfung verzichtet werden.

RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus)
Einmalige Impfung empfohlen ab 75 Jahren, bei schwerer Immunsuppression bereits ab 60 Jahren. Aus rheumatologischer Sicht betrifft dies insbesondere Patientinnen und Patienten unter Rituximab.

Herpes zoster (Gürtelrose)
Impfung mit dem adjuvantierten Totimpfstoff (2 Impfungen i.m.) empfohlen
ab 18 Jahren bei erhöhter Gefährdung, insbesondere bei schweren entzündlich-rheumatischen Erkrankungen unter besonderer Immunsuppression (Rücksprache mit Ihrem Rheumatologen halten) 
– regelhaft ab 50 Jahren
Lebendimpfstoffe sind unter Immunsuppression kontraindiziert.

Humane Papillomaviren (HPV)
HPV-Infektionen können die Entstehung von Zervixkarzinomen und weiteren Tumoren begünstigen. Die Impfung wird regelhaft bis zum 17. Lebensjahr empfohlen. Auch ungeimpfte Frauen über 17 Jahre können profitieren.
Aus rheumatologischer Sicht ist die Impfung insbesondere bei jungen Patientinnen mit systemischem Lupus erythematodes sinnvoll, da eine erhöhte Neigung zu persistierenden Infektionen und Präkanzerosen besteht. Eine Kostenübernahme nach dem 17. Lebensjahr ist nicht verpflichtend, wird jedoch von vielen Krankenkassen übernommen.

Hepatitis B
Standard-Impfschema (0–1–6 Monate) oder beschleunigtes Schema (0–7–21 Tage, zusätzliche Dosis nach 12 Monaten) möglich.

Meningokokken
Bei erworbener Immundefizienz Impfung gegen die Serogruppen A, C, W, Y und B empfohlen, insbesondere bei Risikogruppen (z. B. systemischer Lupus erythematodes mit Komplementverbrauch). Eine routinemäßige Antikörperbestimmung ist in der Regel nicht erforderlich.

Weiteres 

Die Impfung von Kontaktpersonen (z.B. Familienmitglieder) in der Umgebung immunsupprimierter Patienten stellt eine wichtige Möglichkeit der Infektprophylaxe insbesondere bei Patienten dar, bei denen der Impferfolg mangelhaft oder schwer vorhersehbar ist und/oder bei denen bestimmte (Lebend-) Impfungen kontraindiziert sind. Die Umgebungsprophylaxe mit Lebendimpfstoffen für  Masern, Mumps, Röteln (keine Übertragungen berichtet) und Varizellen (selten Übertragung mit mildem Verlauf unter virostatischer Therapie) ist für unsere Patienten ungefährlich.