Häufige Fragen zum Austausch von Biologika in der ApothekE

Was ändert sich?

Ab April 2026 dürfen bzw. sollen Apotheken bestimmte Biologika unter festgelegten gesetzlichen Voraussetzungen gegen ein anderes, vergleichbares Präparat austauschen. Dabei bleibt der Wirkstoff gleich.

Was bedeutet der Austausch für Sie als Patientin oder Patient?

Es kann sein, dass auf Ihrem Rezept ein bestimmtes Präparat steht, Sie in der Apotheke aber ein anderes Arzneimittel mit demselben Wirkstoff erhalten. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.

Bleibt der Wirkstoff gleich?

Ja. Beim Austausch bleibt der verordnete Wirkstoff gleich. Es kann sich aber der Produktname, die Verpackung oder die Handhabung des Präparats ändern.

Darf ein Pen gegen eine Spritze ausgetauscht werden?

Im Regelfall nein. Ein Pen soll grundsätzlich nur gegen einen Pen, eine Fertigspritze nur gegen eine Fertigspritze ausgetauscht werden.

Kann sich die Anwendung trotzdem unterscheiden?

Ja. Auch wenn der Wirkstoff gleich bleibt, können sich Produkte in Einzelheiten unterscheiden, zum Beispiel bei:

  • Form und Bedienung des Pens oder der Spritze
  • Verpackung und Zubehör
  • Hinweisen zur Anwendung
  • Lagerung und Transport

Wer ist für die Erklärung des tatsächlich abgegebenen Produkts zuständig?

Wenn in der Apotheke ein anderes Präparat abgegeben wird als das ursprünglich verordnete, ist die abgebende Apotheke für die produktspezifische Information zuständig.

Das betrifft insbesondere:

  • Anwendung des Präparats
  • Handhabung des Pens oder der Spritze
  • Lagerung
  • Transport
  • Hinweise zum konkret abgegebenen Produkt

Warum ist dafür die Apotheke zuständig?

Weil dort entschieden wird, welches Präparat tatsächlich abgegeben wird. Für uns als verordnende Praxis ist dies nicht in jedem Fall sicher nachvollziehbar. Deshalb kann die genaue Beratung zur Anwendung und Lagerung nur auf Grundlage des wirklich ausgegebenen Produkts erfolgen.

Was sollte ich in der Apotheke unbedingt fragen?

Bitte lassen Sie sich in der Apotheke immer genau erklären:

  • Wie heißt das Medikament, das ich erhalten habe?
  • Habe ich einen Pen oder eine Fertigspritze bekommen?
  • Wie wird das Präparat angewendet?
  • Wie muss es gelagert werden?
  • Was muss ich beim Transport beachten?

Was sollten Patienten selbst dokumentieren?

Bitte notieren Sie sich möglichst:

  • den genauen Namen des abgegebenen Präparats
  • die Wirkstärke
  • die Darreichungsform
  • wenn möglich auch die Chargennummer

Außerdem ist es sinnvoll, die Packung zunächst aufzubewahren.

Was soll sie tun, wenn sie ein anderes Präparat als bisher erhalten?

Lassen Sie sich das neue Präparat in der Apotheke genau erklären. Beginnen Sie die Anwendung erst, wenn Sie sicher wissen, wie das konkret abgegebene Produkt verwendet und gelagert werden muss.

Wann sollte ich mich an die Praxis wenden?

Bitte melden Sie sich bei uns, wenn:

  • neue Beschwerden oder Nebenwirkungen auftreten
  • Sie das Präparat nicht vertragen
  • Sie den Eindruck haben, dass die Behandlung anders wirkt als bisher

medizinische Fragen zu Ihrer Erkrankung oder Therapie bestehen

Kann die Praxis mir die Handhabung des ausgetauschten Produkts erklären?

Wir können medizinische Fragen zu Ihrer Erkrankung und Ihrer Behandlung mit Ihnen besprechen. Die produktspezifische Einweisung in das tatsächlich abgegebene Präparat muss jedoch durch die abgebende Apotheke erfolgen, wenn dort ein Austausch vorgenommen wurde.

Warum ist es wichtig, den genauen Produktnamen zu kennen?

Der genaue Name des tatsächlich abgegebenen Arzneimittels ist wichtig für die Dokumentation, für Rückfragen und für die Zuordnung möglicher Nebenwirkungen oder Unverträglichkeiten.

Was ist unser Ziel?

Unser Ziel ist eine sichere, wirksame und gut nachvollziehbare Behandlung. Deshalb ist es wichtig, dass Sie bei einem Austausch in der Apotheke genau wissen, welches Präparat Sie erhalten haben und wie dieses konkrete Produkt angewendet und gelagert wird.